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Erklärung zur Barrierefreiheit


Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts.

Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: kompernass.com

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop können Sie:

  • Waren kaufen.

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

3.1 Anwendung von harmonisierten Normen und technischen Spezifikationen

Unser Online-Auftritt entspricht:

  • in Teilen der Harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549.
    (EN) 301 549 mit dem Titel “Accessibility requirements for ICT products and services” ist eine europäische Norm für digitale Barrierefreiheit.
  • in Teilen den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Contents Accessibility Guidelines, WCAG) in der Version: 2.1. Sie erreicht das Level AA.

Die WCAG sind ein internationaler Standard von barrierefreien Richtlinien. Sie werden vom World Wide Web Consortium (W3C), dem Gremium zur Standardisierung der Techniken im Internet, erstellt und fortgeführt. Ziel der Richtlinien ist es, im Sinne der digitalen Barrierefreiheit Strukturen für digitale Angebote zu schaffen, die den Zugang und die Nutzung für alle Menschen ermöglichen.

3.2 Unterstützende Maßnahmen

Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:

Einsatz von starken Kontrasten bei Texten und Bildern stellt sicher, dass alle Inhalte auch für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen gut erkennbar sind.
Aussagekräftige und verständliche Gestaltung von Überschriften und Beschriftungen ermöglicht es Nutzern, sich schnell zu orientieren und den Aufbau der Seite zu verstehen.
Ohne Verlust von Inhalt anpassbare Zeichen- und Zeilenabstände sowie Textgröße gibt Benutzern die Flexibilität, die Darstellung an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen.
Alternativtexte für Bilder beschreiben den Inhalt visueller Elemente für Screenreader-Nutzer und Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
Textliche Identifizierung von Pflichtfeldern (z.B. per Sternchen) macht deutlich, welche Eingaben erforderlich sind, ohne sich allein auf visuelle Hinweise zu verlassen.
Möglichkeit der alternativen Darstellung für nicht-textliche Elemente sorgt dafür, dass alle Informationen auch in zugänglicher Form verfügbar sind.
Hinweise auf Eingabefehler in Textform informieren Nutzer klar und verständlich über notwendige Korrekturen in Formularen.

4. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail

Kompernaß Handelsgesellschaft mbH

Burgstr. 21
44867 Bochum
Deutschland

E-Mail: info@kompernass.de

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt
Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: +49 391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.

Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.